2012/06/23

15 oft übersehene Fakten zum Fall Assange


  1. Julian Assange ist keines Vergehens angeklagt, weder in Schweden noch in einem anderen Land der Welt.
    [Quelle: @wikileaks]

  2. Julian Assange ist nicht aus Schweden geflohen, um der Befragung zu entgehen. Er erhielt am 15. September 2010 die Erlaubnis, das Land zu verlassen, nachdem er für fünf Wochen in Schweden geblieben ist, um Fragen zu den gegen ihn vorgebrachten Vorwürfen zu beantworten.
    [Quelle: Undue delay for Julian Assange's interrogation]

  3. Die Ermittlungen im Fall Julian Assange wurden zunächst fallengelassen; die Beweislage wurde als zu dünn eingestuft, um Ermittlungen zu rechtfertigen. Auf die Intervention eines schwedischen Politikers mit engen Verbindungen zu US-Amerikanischen Diplomaten hin, wurden die Ermittlungen von einem anderen Staatsanwalt wieder aufgenommen.
    [Quelle: Why is Julian Assange in jail?]

  4. In allen Fällen fand der Geschlechtsverkehr im Einvernehmen mit den Beschwerdeführerinnen statt, die keine Initiative ergriffen, ihn zu beenden: Sie haben zu keinem Zeitpunkt Ablehnung zum Ausdruck gebracht und haben hinterher erklärt, sie hätten sich von Julian Assange nicht bedroht gefühlt.
    [Quellen: Swedish Police Report und The offences described in the EAW are not extradition offences]

  5. Ein Kondom, das von Beschwerdeführerin AA als Beweismittel übergeben wurde – von dem sie behauptet, es sei während des Geschlechtsverkehrs von Julian Assange vorsätzlich zerrissen worden – enthielt keine chromosomale DNA, weder von der Beschwerdeführerin noch von Julian.
    [Quelle: Overlooked evidence in the Assange trial]

  6. Textnachrichten, die zwischen den Beschwerdeführerinnen und ihrem Freundeskreis ausgetauscht wurden, widersprechen den Vorwürfen, die in dem Europäischen Haftbefehl gegen Julian Assange genannt werden und ziehen diese in Zweifel.
    [Quelle: Brief to Canberra Meeting of MPs]

  7. Nach dem Datum der behaupteten sexuellen Verfehlung
    a) erstellte und löschte Beschwerdeführerin AA Beweise (Tweets), die erkennen lassen, dass sie Gefallen an Assanges Gesellschaft fand;
    b) ging AA so weit, einer ihrer Freundinnen (Zeugin C) nahezulegen, sie solle auch mit Julian intim werden.
    [Quellen: AA: The Twitter Trail, Göran Rudling Witness Statement und Police Statement of Witness C]

  8. Die in dem Fall beauftragte Anwaltskanzlei wird von Claes Borgström (Politiker und Anwalt beider Beschwerdeführerinnen) und dem ehemaligen Minister Thomas Bodström geführt. Beide sind mitglieder der Sozialdemokratischen Partei in Schweden. Bodström ist mit der Vernehmungsbeamtin der Polizei, Irmeli Krans, befreundet, die die Vernehmung von Beschwerdeführerin SW durchführte.
    [Quelle: Irmeli Krans: The Facebook Trail]

  9. Vernehmungsbeamtin Irmeli Krans wiederum ist befreundet mit AA, der anderen Beschwerdeführerin, zu der sie politische Verbindungen pflegt (Sozialdemokratische Partei). Krans verhielt sich zudem Regelwidrig, indem sie sich in sozialen Online-Netzwerken negativ zu Assange äußerte.
    [Quelle: Irmeli Krans: The Facebook Trail]

  10. Die schwedische Staatsanwältin, Marianne Ny, weigerte sich, Assange und seinen Anwälten Informationen zu den Vorwürfen gegen ihn in schriftlicher Form zur Verfügung zu stellen. Dies ist ein Verstoß gegen die schwedische Strafprozessordnung (RB 23:18), die Europäische Menschenrechtskonvention (Artikel 5) und die Charta der Grundrechte der Europäischen Union. Die Staatsanwaltschaft schlug auch alle freiwilligen Angebote zu Kooperation im Rahmen gegenseitiger Rechtshilfe aus, wie etwa die Nutzung alternativer Methoden einer Befragung Julian Assanges. [Quellen: Fair Trial for Julian Assange? und Abuse of Process: Disproportionate use of EAW and INTERPOL Red Notice]]

  11. Sowohl der Europäische Haftbefehl als auch die Interpol Red Notice für Assange wurden pünktlich kurz vor Beginn der Cablegate-Publikation ausgestellt.
    [Quelle: Brief to Canberra Meeting of MPs]

  12. Die Anschuldigungen gegen Assange stellen in dem Vereinigten Königreich oder in Australien kein Vergehen da.
    [Quelle: The offences described in the EAW are not extradition offences]

  13. Wenn nach Schweden ausgeliefert, noch immer ohne Anklage, würde Julian Assange von der Außenwelt abgeschnitten in Einzelhaft gehalten werden. Die Untersuchungshaft würde auf unbestimmte Zeit andauern. Das Gerichtsverfahren würde unter Ausschluss der Öffentlichkeit abgehalten werden.
    [Quelle: Fair Trial for Julian Assange?]

  14. Das schwedische Rechtssystem beinhaltet Laienrichter, die nach politischen Zugehörigkeiten ausgewählt werden. Diese verfügen über keine formale juristische Ausbildung.
    [Quelle: Lay Judges]

  15. Schweden hat die höchste Pro-Kopf-Rate von Fällen, die aufgrund von Artikel 6.1 (Recht auf ein faires Verfahren) bis vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte gelangen.
    [Quelle: Fair Trial for Julian Assange?]
Schlussbemerkung und Referenzen
Julian Assange wird in Schweden zur Befragung gewünscht. Laut Gesetz ist es für eine Befragung nicht erforderlich, dass er in dem Land anwesend ist – die Befragung könnte ebenso auf anderem Wege, etwa schlicht durch ein Telefonat, erfolgen.
Am 13. Juli 2011, während einer Anhörung im Berufungsverfahren gegen die Auslieferung, fragten zuständige Richter, warum dies nicht geschieht:
“Warum dieser ganze Aufwand, wo doch Assange seine Bereitschaft zur Befragung bekundet hat?”
“Warum beinhaltet juristische Kooperation nicht … vernünftige Schritte, um diese am Laufen zu halten?”
[Quelle: 2011-07-13 WikiLeaks Notes]
Die Staatsanwaltschaft jedoch weigert sich, Assange im Vereinigten Königreich zu befragen. Sie besteht auf die Auslieferung an Schweden zur Befragung. Zu diesem Zweck hat Schweden den Europäischen Haftbefehl ausgestellt, unter Missachtung einer seiner Beschränkungen: Der Europäische Haftbefehl dient nur dem Zweck der Strafverfolgung.
Die Auslieferung an Schweden, auf die die Statsanwaltschaft besteht, würde die anschließende Auslieferung an die USA erleichtern, da Schweden seit dem Jahr 2000 ausnahmslos jedem Auslieferungsersuchen der USA nachgekommen ist. Das Verfahren in Schweden gegen Julian Assange kann demgemäß nicht getrennt betrachtet werden von den gegenwärtingen Ermittlungen der Grand Jury in den USA gegen WikiLeaks. Von daher ist es äußerst wichtig, dass jede Meinung zu diesem Fall auf Tatsachen beruht.
Diese Liste basiert überwiegend auf Informationen, die ursprünglich von Christine Assange (twitter account @assangeC) zusammengetragen wurden, und sie deckt die wesentlichen Aspekte der Unregelmäßigkeiten und politischen Interessen in Bezug auf das schwedische Auslieferungsersuchen gegen Julian Assange ab. Diese wichtigen Details werden in der Medienberichterstattung oft übersehen oder falsch wiedergegeben.
Ein weiteres Referenzdokument, das zu lesen sich lohnt, sind die einführenden Erläuterungen von WikiLeaks’ juristischer Beraterin Jennifer Robinson; ein detaillierter Überblick über Menschenrechtsfragen im Fall von Julian Assanges Auslieferung an Schweden:
http://wlcentral.org/node/1418.
Auf http://justice4assange.com finden sich zahlreiche weitere Informationen zu dem Thema. Die Aktions-Seite dort gibt Hinweise, was man Julian Assange unterstützen kann: http://www.justice4assange.com/Action.html.
Für eine Spende an Julian Assanges Verteidigungsfonds: http://www.justice4assange.com/Donate.html.
Bitte nehmt euch die Zeit zum Lesen und verbreitet diese Informationen weiter.
Wenn möglich, verlangt von der Presse die Korrektur irreführender Fehlinformationen.

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